Lexikon -Kosmetische Operationen
Die Unfallversicherung erstattet die Kosten für die kosmetische Operation (inkl. Klinikkosten, Arzthonorare ...) bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Die Unfallversicherung erstattet die Kosten für die kosmetische Operation (inkl. Klinikkosten, Arzthonorare ...) bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.